I-20 W 17/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-09, I-20 W 17/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-09, I-20 W 17/10
I-20 W 17/10Obergericht09.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-20 W 17/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-09
Aktenzeichen: I-20 W 17/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0609.I20W17.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 25.03.2010 wird der Beschluss der
- Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 16.03.2010 in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 26.03.2010 abgeändert.
Dem Antragsteller wird für seine beabsichtigte Rechtsverfolgung in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus V beigeordnet.
Monatliche Raten werden in Höhe von 250,- EUR festgesetzt.
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