Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-09, I-8 U 133/09

I-8 U 133/09Obergericht09.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 133/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-09

Aktenzeichen: I-8 U 133/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0609.I8U133.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.09.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufung wird auf 10.000,--€ festgesetzt.

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