II-2 WF 113/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-15, II-2 WF 113/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-15, II-2 WF 113/10
II-2 WF 113/10Obergericht15.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 113/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-15
Aktenzeichen: II-2 WF 113/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0615.II2WF113.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen vom 27.05.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Ahaus vom 11.05.2010 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
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