2 Ws 139/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-17, 2 Ws 139/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-17, 2 Ws 139/10
2 Ws 139/10Obergericht17.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 139/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-17
Aktenzeichen: 2 Ws 139/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0617.2WS139.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefoch-tenen Beschlusses auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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