I-15 Wx 360/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-24, I-15 Wx 360/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-24, I-15 Wx 360/09
I-15 Wx 360/09Obergericht24.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 360/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-24
Aktenzeichen: I-15 Wx 360/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0624.I15WX360.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erst-beschwerde als unzulässig verworfen wird.
Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
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