Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-25, 25 W 661/09

25 W 661/09Obergericht25.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 661/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-25

Aktenzeichen: 25 W 661/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0625.25W661.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss vom 06.08.2009 wird aufgehoben.

Der Kostenausgleich richtet sich nach dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Paderborn vom 01.07.2009.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 502,26 € festgesetzt.

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