25 W 661/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-25, 25 W 661/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-25, 25 W 661/09
25 W 661/09Obergericht25.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 661/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-25
Aktenzeichen: 25 W 661/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0625.25W661.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss vom 06.08.2009 wird aufgehoben.
Der Kostenausgleich richtet sich nach dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Paderborn vom 01.07.2009.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 502,26 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.