Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-29, I-1 W 51/10

I-1 W 51/10Obergericht29.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-1 W 51/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-29

Aktenzeichen: I-1 W 51/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0629.I1W51.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: §§ 42, 44 ZPO

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 12.02.2010 gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 26.01.2010 wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens bei einem Wert von 1.648.483,20 € auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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