III-3 RVs 45/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-29, III-3 RVs 45/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-29, III-3 RVs 45/10
III-3 RVs 45/10Obergericht29.06.2010
Regest
Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund vorangegangenen Kokainkonsums.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 45/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-29
Aktenzeichen: III-3 RVs 45/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0629.III3RVS45.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 a); 316 Abs. 1
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund vorangegangenen Kokainkonsums.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bielefeld zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.