Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-29, III-3 RVs 45/10

III-3 RVs 45/10Obergericht29.06.2010

Regest

Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund vorangegangenen Kokainkonsums.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 45/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-29

Aktenzeichen: III-3 RVs 45/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0629.III3RVS45.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 a); 316 Abs. 1

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund vorangegangenen Kokainkonsums.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

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