20 U 172/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-30, 20 U 172/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-06-30, 20 U 172/09
20 U 172/09Obergericht30.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 172/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 20 U 172/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0630.20U172.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.05.2009 verkündete Urteil der 2. Zi-vilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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