I-15 Wx 355/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-06, I-15 Wx 355/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-06, I-15 Wx 355/09
I-15 Wx 355/09Obergericht06.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 355/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-06
Aktenzeichen: I-15 Wx 355/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0706.I15WX355.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 17.07.2009 wird aufgehoben, soweit der Beteiligten aufgegeben worden ist, die Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentumsanlage zur Veräußerung gemäß § 12 WEG und den Nachweis der Verwaltereigenschaft des zustimmenden Verwalters nachzureichen.
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