Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-06, I-9 U 34/10

I-9 U 34/10Obergericht06.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 34/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-06

Aktenzeichen: I-9 U 34/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0706.I9U34.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. November 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in derselben Höhe Sicherheit leisten.

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