I-9 U 34/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-06, I-9 U 34/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-06, I-9 U 34/10
I-9 U 34/10Obergericht06.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 34/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-06
Aktenzeichen: I-9 U 34/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0706.I9U34.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. November 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in derselben Höhe Sicherheit leisten.
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