I-22 U 40/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-08, I-22 U 40/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-08, I-22 U 40/10
I-22 U 40/10Obergericht08.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-22 U 40/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-08
Aktenzeichen: I-22 U 40/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0708.I22U40.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 19.1.2010 verkündete Urteil der 8. Zi-vilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.
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