Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-08, II-2 WF 130/10

II-2 WF 130/10Obergericht08.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 130/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-08

Aktenzeichen: II-2 WF 130/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0708.II2WF130.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten vom 24.3.2010 wird als unzulässig verworfen.

Der Wiedereinsetzungsantrag des Beklagten wegen Versäumung der Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte nach einem Gegenstandswert von bis 1.200,- €.

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