Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-13, I-4 U 21/10

I-4 U 21/10Obergericht13.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 21/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-13

Aktenzeichen: I-4 U 21/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0713.I4U21.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Oktober 2009 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückge-wiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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