I-4 U 21/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-13, I-4 U 21/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-13, I-4 U 21/10
I-4 U 21/10Obergericht13.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 21/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: I-4 U 21/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0713.I4U21.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Oktober 2009 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückge-wiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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