Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-13, I-9 U 11/10

I-9 U 11/10Obergericht13.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 11/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-13

Aktenzeichen: I-9 U 11/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0713.I9U11.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Dezember 2009 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in der selben Höhe Sicherheit leisten.

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