I-13 U 145/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-14, I-13 U 145/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-14, I-13 U 145/09
I-13 U 145/09Obergericht14.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-13 U 145/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-14
Aktenzeichen: I-13 U 145/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0714.I13U145.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. August 2009 verkündete Urteil
der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.393,72 €
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem
Betrag von 5.346,72 € seit dem 28. November 2008 und aus einem Betrag von
47,- € seit dem 18. Februar 2009 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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