I-15 W 469/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-14, I-15 W 469/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-14, I-15 W 469/10
I-15 W 469/10Obergericht14.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 469/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-14
Aktenzeichen: I-15 W 469/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0714.I15W469.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 1) aufer-legt.
Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.