Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-14, I-15 W 469/10

I-15 W 469/10Obergericht14.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 469/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-14

Aktenzeichen: I-15 W 469/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0714.I15W469.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 1) aufer-legt.

Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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