Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-16, I-20 U 166/08

I-20 U 166/08Obergericht16.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 166/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-16

Aktenzeichen: I-20 U 166/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0716.I20U166.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zvilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 29.08.2008 verkündete Teil- und Grundurteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen in der Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 27.10.2008 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufungen, an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung und die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird für die Beklagten zugelassen.

Streitwert: bis 4.200.000,00 EUR (Berufung der Klägerinnen bis zu 1.300.000,00 EUR, Berufung des Beklagten zu 1) bis zu 2.900.000,00 EUR EUR).

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