I-25 W 298/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-20, I-25 W 298/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-20, I-25 W 298/10
I-25 W 298/10Obergericht20.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 298/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-20
Aktenzeichen: I-25 W 298/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0720.I25W298.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 336,47 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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