Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-20, I-25 W 298/10

I-25 W 298/10Obergericht20.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 298/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-20

Aktenzeichen: I-25 W 298/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0720.I25W298.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 336,47 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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