I-4 U 101/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-20, I-4 U 101/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-20, I-4 U 101/10
I-4 U 101/10Obergericht20.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 101/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-20
Aktenzeichen: I-4 U 101/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0720.I4U101.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschlussverfügung vom 18. Januar 2010 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass das Wort „insbesondere“ entfällt und dass es nach den Worten „auf der Internetplattform Internetadresse“ heißt: „(Anlage K 3 zur Klageschrift, Bl. 21, 22 d.A.)“.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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