Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-22, I-28 U 146/09

I-28 U 146/09Obergericht22.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 146/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-22

Aktenzeichen: I-28 U 146/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0722.I28U146.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02. April 2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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