I-11 U 145/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-23, I-11 U 145/08
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-23, I-11 U 145/08
I-11 U 145/08Obergericht23.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 145/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-23
Aktenzeichen: I-11 U 145/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0723.I11U145.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06. August 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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