20 U 3/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-28, 20 U 3/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 3/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-28
Aktenzeichen: 20 U 3/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0728.20U3.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt,
-
an den Kläger 11.148,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 11.03.2009 zu zahlen,
-
den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 681,29 EUR freizustellen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.