I-20 U 20/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-28, I-20 U 20/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-28, I-20 U 20/10
I-20 U 20/10Obergericht28.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 20/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-28
Aktenzeichen: I-20 U 20/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0728.I20U20.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 02.12.2009 verkündete Urteil der 4. Zi-vilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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