Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-28, I-8 U 112/09

I-8 U 112/09Obergericht28.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 112/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-28

Aktenzeichen: I-8 U 112/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0728.I8U112.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Juli 2009 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abge-ändert. Der zu Nr. 1 des Urteilstenors beschiedene Klageantrag zu Nr. 1 wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgeho-ben. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.