I-8 U 112/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-28, I-8 U 112/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-28, I-8 U 112/09
I-8 U 112/09Obergericht28.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 112/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-28
Aktenzeichen: I-8 U 112/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0728.I8U112.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Juli 2009 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abge-ändert. Der zu Nr. 1 des Urteilstenors beschiedene Klageantrag zu Nr. 1 wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgeho-ben. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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