25 W 11/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-30, 25 W 11/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 11/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-30
Aktenzeichen: 25 W 11/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0730.25W11.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die von der Beklagten auf Grund des Beschlusses der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 1.105,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. September 2009 festgesetzt. In diesem Betrag sind 498,00 EUR Gerichtskosten enthalten.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 203,24 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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