I-25 W 328/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-30, I-25 W 328/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-30, I-25 W 328/10
I-25 W 328/10Obergericht30.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 328/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-30
Aktenzeichen: I-25 W 328/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0730.I25W328.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 219,70 € festgesetzt.
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