Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-30, I-25 W 328/10

I-25 W 328/10Obergericht30.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 328/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-30

Aktenzeichen: I-25 W 328/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0730.I25W328.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 219,70 € festgesetzt.

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