1 Ws 412 und 413/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-03, 1 Ws 412 und 413/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-03, 1 Ws 412 und 413/10
1 Ws 412 und 413/10Obergericht03.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 412 und 413/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-03
Aktenzeichen: 1 Ws 412 und 413/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0803.1WS412UND413.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: §§ 454 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 1 S. 3, 454 Abs. 1 S. 4, 311 Abs. 2 StPO
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen, die auch über die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens zu befinden haben wird.
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