Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-03, 1 Ws 412 und 413/10

1 Ws 412 und 413/10Obergericht03.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 412 und 413/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-03

Aktenzeichen: 1 Ws 412 und 413/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0803.1WS412UND413.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: §§ 454 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 1 S. 3, 454 Abs. 1 S. 4, 311 Abs. 2 StPO

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen, die auch über die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens zu befinden haben wird.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.