I-27 U 201/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-05, I-27 U 201/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-05, I-27 U 201/09
I-27 U 201/09Obergericht05.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 201/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-05
Aktenzeichen: I-27 U 201/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0805.I27U201.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Oktober 2010 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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