I-4 U 60/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-10, I-4 U 60/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-10, I-4 U 60/10
I-4 U 60/10Obergericht10.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 60/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-10
Aktenzeichen: I-4 U 60/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0810.I4U60.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Februar 2010 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückge-wiesen.
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil teil-weise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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