Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-12, I-15 Wx 63/10

I-15 Wx 63/10Obergericht12.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 63/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-12

Aktenzeichen: I-15 Wx 63/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0812.I15WX63.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.

Der Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 11.06.2007 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer vom 28.07.2006 zu TOP 7 und TOP 9 werden für ungültig erklärt.

Die Beteiligten zu 5) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens aller Instanzen. Außergerichtliche Kosten werden nicht er¬stattet.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 10.000,- € festgesetzt.

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