I-15 Wx 63/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-12, I-15 Wx 63/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-12, I-15 Wx 63/10
I-15 Wx 63/10Obergericht12.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 63/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-12
Aktenzeichen: I-15 Wx 63/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0812.I15WX63.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Der Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 11.06.2007 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer vom 28.07.2006 zu TOP 7 und TOP 9 werden für ungültig erklärt.
Die Beteiligten zu 5) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens aller Instanzen. Außergerichtliche Kosten werden nicht er¬stattet.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 10.000,- € festgesetzt.
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