11 U 190/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-13, 11 U 190/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-13, 11 U 190/10
11 U 190/10Obergericht13.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 190/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-13
Aktenzeichen: 11 U 190/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0813.11U190.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 19.07.2010 für die Durchführung eines beabsichtigten Berufungsverfahrens gegen das am 10.06.2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (Az.:4 O 422/09) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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