7 WF 211/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-13, 7 WF 211/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-13, 7 WF 211/10
7 WF 211/10Obergericht13.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 211/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-13
Aktenzeichen: 7 WF 211/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0813.7WF211.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde und der Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig den Verbleib des Kindes beim Vater anzuordnen, werden zurückgewiesen.
Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Beschwerdeführer nach einem Wert von 1500 €.
Dem Vater wird für dieses Verfahren PKH unter Beiordnung von RA´in B ohne Zahlungsanordnung bewilligt.
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