Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-13, 7 WF 211/10

7 WF 211/10Obergericht13.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 211/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-13

Aktenzeichen: 7 WF 211/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0813.7WF211.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde und der Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig den Verbleib des Kindes beim Vater anzuordnen, werden zurückgewiesen.

Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Beschwerdeführer nach einem Wert von 1500 €.

Dem Vater wird für dieses Verfahren PKH unter Beiordnung von RA´in B ohne Zahlungsanordnung bewilligt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.