I-4 U 62/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-17, I-4 U 62/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-17, I-4 U 62/10
I-4 U 62/10Obergericht17.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 62/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-17
Aktenzeichen: I-4 U 62/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0817.I4U62.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Februar 2010 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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