Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-19, I-4 U 35/10

I-4 U 35/10Obergericht19.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 35/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-19

Aktenzeichen: I-4 U 35/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0819.I4U35.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Januar 2010 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Land-gerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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