Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-26, I-15 Wx 317/09

I-15 Wx 317/09Obergericht26.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 317/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-26

Aktenzeichen: I-15 Wx 317/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0826.I15WX317.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) und 3) die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 11.000 € festge-setzt.

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