18 W 34/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-30, 18 W 34/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 W 34/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-30
Aktenzeichen: 18 W 34/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0830.18W34.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 31.03.2010 (6 O 442/09) abgeändert.
Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage mit der Maßgabe bewilligt, dass Zinsen ab dem 07.08.2009 verlangt werden können. Hinsichtlich der Zinsmehrforderung bleibt der Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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