Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-30, 18 W 34/10

18 W 34/10Obergericht30.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 W 34/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-30

Aktenzeichen: 18 W 34/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0830.18W34.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 31.03.2010 (6 O 442/09) abgeändert.

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage mit der Maßgabe bewilligt, dass Zinsen ab dem 07.08.2009 verlangt werden können. Hinsichtlich der Zinsmehrforderung bleibt der Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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