I-4 U 58/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-31, I-4 U 58/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-08-31, I-4 U 58/10
I-4 U 58/10Obergericht31.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 58/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-31
Aktenzeichen: I-4 U 58/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0831.I4U58.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Januar 2010 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,- EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01. Oktober 2009 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.