Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-02, I-4 U 52/10

I-4 U 52/10Obergericht02.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 52/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: I-4 U 52/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0902.I4U52.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05. März 2010 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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