Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-03, I-9 U 81/10

I-9 U 81/10Obergericht03.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 81/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: I-9 U 81/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0903.I9U81.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.03.2010 verkündete Urteil der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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