I-1 W 59/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-08, I-1 W 59/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-08, I-1 W 59/10
I-1 W 59/10Obergericht08.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-1 W 59/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-08
Aktenzeichen: I-1 W 59/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0908.I1W59.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: §§ 42 Abs. 2, 404 a ZPO
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 19.05.2010 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 23.04.2010 abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch der Beklagten vom 08.03.2010 gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht B wird für begründet erklärt.
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