III-4 Ws 209/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-16, III-4 Ws 209/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-16, III-4 Ws 209/10
III-4 Ws 209/10Obergericht16.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-4 Ws 209/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-16
Aktenzeichen: III-4 Ws 209/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0916.III4WS209.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Landeskasse, welche auch
die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Beschwerdeverfahren zu
tragen hat, verworfen.
Der Untergebrachte ist sofort auf freien Fuß zu setzen.
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