Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-16, III-4 Ws 209/10

III-4 Ws 209/10Obergericht16.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-4 Ws 209/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: III-4 Ws 209/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0916.III4WS209.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Landeskasse, welche auch

die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Beschwerdeverfahren zu

tragen hat, verworfen.

Der Untergebrachte ist sofort auf freien Fuß zu setzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.