Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-16, III-4 Ws 221/10

III-4 Ws 221/10Obergericht16.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-4 Ws 221/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: III-4 Ws 221/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0916.III4WS221.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Landeskasse, welche auch die dem Untergebrachten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, verworfen.

Der Untergebrachte ist sofort auf freien Fuß zu setzen.

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