Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-20, II-13 WF 207/10

II-13 WF 207/10Obergericht20.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-13 WF 207/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-20

Aktenzeichen: II-13 WF 207/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0920.II13WF207.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 11.08.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 06.08.2010 dahingehend abgeändert, dass der Antragstellerin über die erfolgte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hinaus auch für den Antrag zu 2.) aus dem Schriftsatz vom 11.08.2010 Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H in F bewilligt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.