Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-21, I-21 U 51/09 OLG Hamm

I-21 U 51/09 OLG HammObergericht21.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 51/09 OLG Hamm — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-21

Aktenzeichen: I-21 U 51/09 OLG Hamm

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0921.I21U51.09OLG.HAMM.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.11.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum - 1 O 348/08 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.