I-21 U 51/09 OLG Hamm•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-21, I-21 U 51/09 OLG Hamm
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-21, I-21 U 51/09 OLG Hamm
I-21 U 51/09 OLG HammObergericht21.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 51/09 OLG Hamm — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-21
Aktenzeichen: I-21 U 51/09 OLG Hamm
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0921.I21U51.09OLG.HAMM.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.11.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum - 1 O 348/08 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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