II-2 WF 117/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-21, II-2 WF 117/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-21, II-2 WF 117/10
II-2 WF 117/10Obergericht21.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 117/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-21
Aktenzeichen: II-2 WF 117/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0921.II2WF117.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19.5.2010 wird
der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bottrop vom 12.5.2010 abgeändert. Der Antragstellerin wird im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe Rechtsanwalt T3 aus C zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet.
Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV-FamGKG wird nicht erhoben.
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