12 U 245/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-22, 12 U 245/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-22, 12 U 245/09
12 U 245/09Obergericht22.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 245/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-22
Aktenzeichen: 12 U 245/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0922.12U245.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 11.11.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.418,26 € nebst Zinsen i.H.v 8 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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