30 U 119/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-22, 30 U 119/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-22, 30 U 119/09
30 U 119/09Obergericht22.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 119/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-22
Aktenzeichen: 30 U 119/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0922.30U119.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Juni 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurück-gewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil vollstreckbaren Beträge abzuwenden, falls die Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages erbringen.
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