I-22 U 20/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-23, I-22 U 20/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-23, I-22 U 20/10
I-22 U 20/10Obergericht23.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-22 U 20/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-23
Aktenzeichen: I-22 U 20/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0923.I22U20.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Gehörsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 26.8.2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rügeverfahrens zu tragen.
Der Hilfsantrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Ver-säumung der Stellungnahmefrist gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO wird als unzulässig verworfen.
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