I-31 U 125/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-27, I-31 U 125/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-27, I-31 U 125/09
I-31 U 125/09Obergericht27.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 125/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-27
Aktenzeichen: I-31 U 125/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0927.I31U125.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Aufgrund der eingelegten Revision wurde das Urteil durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Az.: XI ZR 410/10.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.07.2009 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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